Wir beraten schwerpunktmäßig Patienten als Geschädigte gegenüber Ärzten und/oderKrankenhäuser. Wir überprüfen ebenso die Abrechnungen bei Privatpatienten. Wir beraten aber auch Ärzte, ins besondere, wenn diese dem Verdacht des Betruges oder sonstiger Delikte ausgesetzt sind, beispielsweise Körperverletzung/fahrlässige Tötung.
Das Medizinrecht ist ein recht komplexes Fachgebiet. Hier ist der Jurist auch fast ein „halber“Arzt. Das soll heißen, der Jurist muss sich mit medizinischen Vorgängen auskennen. Wir haben die Erfahrung und das Know-How, Sie kompetent zu beraten. Wir wissen um die Taktik der Haftpflichtversicherungen bei der Arzthaftung genauso wie die Abrechnungstricks einiger Abrechnungsstellen. Auch wenn ein großer Teil von Ärzten exzellente Arbeit leistet, können auch Sie schnell als Patient Opfer einer Fehlbehandlung werden. In diesem Fall sind Sie allein kaum in der Lage, gegen den Arzt und seine Versicherung vorzugehen. Beauftragen Sie uns, wann immer Sie das Gefühl haben, einem „Ärztepfusch“ zu unterliegen. Wir überprüfen Ihren Fall gewissenhaft und mit den besonderen Kenntnissen im medizinischen Bereich. Dies befähigt uns, die entsprechenden ärztlichen Unterlagen und Dokumente auszuwerten.
Wir verstehen die Sprache der Mediziner.
Weiterhin stehen wir an Ihrer Seite:
Haftung des Zahnarztes
Arzneimittelrecht
Medizinprodukterecht
Krankenversicherungsrecht, sowohl privat als auch gesetzlich.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, privat Versicherten bei der Rückforderung von zu Unrecht angehobenen Versicherungsbeiträgen zu helfen. In den letzten Jahren haben viele Krankenversicherer ihre Beiträge erheblich angehoben, ohne immer einen ausreichenden Grund anzugeben. Die Rechtsprechung hat zuletzt in diesem Jahr geurteilt, dass die Beträge, die innerhalb von zehn Jahren aufgrund unzureichender Begründung angehoben worden sind, komplett zu erstatten sind. Es kann sich hierbei um viele tausend Euro handeln, insoweit ist eine Überprüfung der Rechtslage auf jeden Fall lohnend.