Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechtsordnung, der die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und Arbeitnehmer kollektiven (Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaft) und ihren Verhandlungspartnern (Arbeitgeberseite) regelt. Die Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass viele arbeitsrechtliche Normen nicht vom Gesetzgeber erlassen wurden, sondern von den Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern) ausgehandelt oder von Betriebsparteien (Arbeitgeber zusammen mit Betriebs- oder Personalrat oder Mitarbeitervertretung) vereinbart werden. Es gibt also im Arbeitsrecht viele verschiedene Regelungsebenen, die möglicherweise übereinander stehen und doch das selbe Thema betreffen.
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